Ausbilden inmitten der Pandemie – damit das gelingen kann, greift der Bund kleinen und mittleren Unternehmen mit einem speziellen Programm finanziell unter die Arme. Das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ der Bundesregierung wurde mittlerweile auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 ausgeweitet und finanziell besser ausgestattet.
Bis 2022 hat die Bundesregierung rund 700 Millionen Euro für die Ausbildungsförderung bereitgestellt. Dabei bilden Ausbildungsprämien einen Schwerpunkt. Außerdem können nun auch Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeiter*innen verschiedene Förderungen beantragen.
Ausbildungsprämie
Die Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten und somit die Zahl der Lehrstellen nicht verringern, wurde für Ausbildungen ab Juni 2021 von 2.000 auf 4.000 Euro erhöht.
Ausbildungsprämie plus
Für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau sogar steigern, gilt die Ausbildungsprämie plus. Sie sieht für jeden zusätzlichen Ausbildungsplatz statt 3.000 Euro inzwischen 6.000 Euro vor. Vorausgesetzt wird zum einen, dass das Unternehmen von der Coronakrise erheblich betroffen ist und zum anderen, dass das Ausbildungsverhältnis über die Probezeit hinaus fortbesteht.
Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit
Ergänzt wurden die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit (Gültigkeitsdauer: bis zum 31. Dezember 2021): Neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsverkürzung greift ein Zuschuss zur Ausbildervergütung in Höhe von 50 Prozent, wenn Auszubildender und Ausbilder trotz eines relevanten Arbeitsausfalles im Betrieb nicht in Kurzarbeit geschickt werden.
Übernahmeprämie
Die Übernahmeprämie im Fall der Insolvenz eines Ausbildungsbetriebes oder einer pandemiebedingten vorzeitigen Beendigung der Ausbildung beträgt 6.000 Euro. Auch Unternehmen mit mehr als 499 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können die Übernahmeprämie beantragen. Die Maßnahme gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Lockdown-II-Sonderzuschuss
Wenn ein Betrieb seine Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einstellen musste und die Ausbildung aber trotzdem mindestens 30 Tage fortgesetzt wurde, können Kleinstunternehmen mit bis zu vier Beschäftigten einen Lockdown-II-Sonderzuschuss beanspruchen. 1.000 Euro werden gezahlt. Allerdings muss der Antrag bis Ende Juli 2021 gestellt sein.
Zuschüsse für Auftrags- oder Verbundausbildungen
Für kurzfristig notwendige Auftrags- oder Verbundausbildungen gibt es Zuschüsse von 450 Euro pro Woche und Auszubildendem, aber maximal 8.100 Euro. Der Förderbetrag ist von der Laufzeit abhängig; die Mindestlaufzeit liegt bei vier Wochen. Unterstützt werden kann entweder der Stammbetrieb oder der Interims-Ausbildungsbetrieb. Letzterer unterliegt nicht mehr der früheren Begrenzung auf maximal 249 Beschäftigte; die Begrenzung der Unternehmensgröße entfiel ersatzlos.
Zuschüsse der Kosten für externe Abschlussvorbereitungskurse
Die Kosten für externe Abschlussvorbereitungskurse für Auszubildende können zur Hälfte bezuschusst werden – bis zu einer Höhe von 500 Euro. Bedingung: Der Ausbildungsbetrieb darf von den Auszubildenden keinen Eigenanteil verlangen. Und die Auszubildenden müssen regelmäßig an dem Kurs teilnehmen. Die Förderung der zeitweisen Auftrags- oder Verbundausbildung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2021 zeitlich befristet. Achtung: Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt. Und es ist nicht möglich, neben der beschriebenen Förderung andere Programme des Bundes oder der Länder mit gleicher Zielrichtung oder gleichem Inhalt zu nutzen. Zuständig für das Antragsverfahren ist die Agentur für Arbeit, im Falle der Auftrags- und Verbundausbildung die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See.
Mehr speziell zum Thema Kochausbildung in KÜCHE 7/21 (Juliausgabe).