Die neue Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung hält Einzug in die Küchen. Was sich geändert hat und wie die Neuerungen umgesetzt werden können, zeigt der neue Leitfaden „Mehr Bio mit Zertifikat in der AHV“.
Im Oktober 2023 tritt die Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung (Bio-AHVV) in Kraft und schafft damit einen rechtlichen Rahmen für den Bio-Außer-Haus-Markt. Die speziell auf die AHV zugeschnittenen nationalen Regelungen zur Bio-Kennzeichnung und -Kommunikation sollen den Einsatz von Bio-Lebensmitteln erleichtern. Verbraucherinnen und Verbraucher können nun leichter erkennen, welche Lebensmittel in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung Bio-Qualität haben.
Welche Anforderungen gelten für die Kennzeichnung von Bio-Zutaten und -Produkten? Wie kann Bio auf Speisekarten und anderen Materialien kommuniziert werden? Was ist der Unterschied zwischen der verpflichtenden Kennzeichnung und der freiwilligen Auszeichnung mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze, Silber oder Gold? Das sind nur einige der Fragen, die sich Restaurants und Hotels sowie Kantinen, Mensen und Caterer in der Außer-Haus-Verpflegung bei der praktischen Umsetzung stellen. Hier setzt der digitale Leitfaden „Mehr Bio mit Zertifikat in der AHV“ an.
Der Leitfaden ist ab sofort hier abrufbar: https://tinyurl.com/leitfaden-bio-ahvv