Ab Januar 2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV. Viele Gastronomen sind verunsichert, da sie befürchten, dass ihnen die tägliche Arbeit erschwert wird. Der Kassenhersteller orderbird erklärt, worauf Gastronomen künftig achten müssen.
Die Kassensicherungsverordnung wurde vom Finanzamt auf den Weg gebracht. Im Juli 2016 wurde das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet. Es legt fest, dass bis zum 1. Januar 2020 alle Registrierkassen in Deutschland mit einem Manipulationsschutz versehen werden. Diese nennt sich TSE (technische Sicherheitseinrichtung). Sie sorgt dafür, dass eingetragene Daten im Nachhinein nicht mehr verändert oder gelöscht werden können. Die KaSiVO regelt also die Anforderungen an digitale Kassensysteme und deren Führung, denn Steuerhinterziehung und Schwarzgeld sind mit diesen Systemen passé.
Die Technik dahinter
Die technische Sicherheitseinrichtung besteht aus drei Teilen: erstens dem Sicherheitsmodul, zweitens dem Speichermodul und drittens einer digitalen Schnittstelle. Zusammen sorgen sie dafür, dass die Grundaufzeichnungen im Nachhinein nicht mehr manipuliert werden können und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert werden. Durch die digitale Schnittstelle ist jederzeit eine reibungslose Übertragung der Grundaufzeichnungen von der Kasse an das Finanzamt möglich. "Mit der technischen Sicherheitseinrichtung hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein Konzept zur Absicherung von Kassensystemen entwickelt, welches grundsätzlich technologieoffen ist", so Frank Schlesinger, Chief Technology Officer bei orderbird.
Kassenherstellern ist es dadurch möglich, die TSE-Lösung zu verwenden, die am besten zu ihrem System passt. Schlesinger erklärt: "Für die orderbird-Kasse werden wir ein TSE verwenden, welche ohne zusätzliche Geräte auskommt. Alle steuerrelevanten Ereignisse werden dann automatisch und ohne Änderung der Arbeitsabläufe bei unseren Kunden fiskalisiert."
Belege für alle
Ab Januar 2020 sind Gastronomen außerdem dazu verpflichtet, zu jedem Auftrag einen Beleg zur Verfügung zu stellen. Verkäufe können dadurch besser dokumentiert und im Nachhinein nicht storniert werden. In Einzelfällen kann man sich von der Belegausgabepflicht befreien lassen. Sollte der Gastronom in diesem Fall eine Sonderregelung wünschen, muss er sich an das Finanzamt wenden.
Das Ziel: Mehr Transparenz
Es ist kein Geheimnis: In der Gastronomie stehe das Geschäft mit Schwarzgeld auf der Tagesordnung, sagt orderbird und schätzt, dass dem Fiskus jährlich knapp zehn Milliarden Euro entgehen. Manipulierbare Kassensysteme sind der Hauptgrund für die illegalen Machenschaften. Die KaSiVO schiebt diesen einen Riegel vor. Mit dem Start der neuen Regelung besteht ab Januar 2020 eine Kassenmeldepflicht. Das Finanzamt muss also darüber informiert werden, mit welchen Kassensystemen und mit wie vielen Geräten gearbeitet wird. Doch nicht nur hier erhält das Finanzamt mehr Transparenz: Durch die digitale Schnittstelle kann zu jedem Zeitpunkt ein Datenexport an das Finanzamt stattfinden. Außerdem kann das Finanzamt mit der entsprechenden Software die gesandten Daten in wenigen Sekunden kontrollieren und prüfen, ob und wann eine Manipulation an den Daten stattgefunden hat.
Für den Gastronomen heißt das, dass er sich über finanzamtkonforme Kassensysteme informieren muss. Mit einem einfachen Anruf ist dies bereits getan. Der Kassenhersteller muss dann Auskunft darüber abgeben, ob er bis zu der gesetzten Frist mit einer TSE ausgestattet werden kann. Falls nein, muss sich der Gastronom rechtzeitig um eine Alternative kümmern. Es wird aber definitiv so sein, dass dem Gastronomen die Arbeit weder erschwert noch verkompliziert wird, ganz im Gegenteil: Digitale Kassensysteme erleichtern und vereinfachen den täglichen Aufwand um ein Vielfaches und lassen mehr Zeit für das Wesentliche: den Kunden.
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