Expertentipp: Datenschutz in Zeiten von Corona

Digitalisierungsexperte, Felix Schönfelder, warnt vor einem sorglosen Umgang mit Gästeinformationen. Foto: Socialwave
Salina Gleim 22.06.2020 Küchenmanagement  |  AKTUELLES

Seit dem Restart der Gastronomie gilt in elf von 16 Bundesländern eine
Registrierungspflicht aller Gäste. Wenn die Kontaktdaten der Gäste, etwa auf einer Gemeinschaftsliste, frei einsehbar sind, liegt damit ein grober Verstoß gegen die Richtlinien der Datenschutzverordnung vor. Digitalisierungsexperte Felix Schönfelder von Socialwave warnt vor einem zu sorglosen Umgang mit Gästeinformationen.

Der Restart sorgt bei den Gastronomen zwar für Erleichterung, aber der neue Alltag stellt sie auch vor ungewohnte Herausforderungen. Viele Gäste geben ihre Daten nur widerwillig an und haben Angst vor einer ungewollten Nutzung, so Schönfelder. Nicht nur der bereitgestellte Stift zum Ausfüllen des Datenblattes und das Dokument selbst sind als potentielles Corona-Infektionsmedium kritisch zu betrachten, sondern auch die offen liegenden Informationen, weiß der Experte.

Verstöße gegen Rechtsvorschriften
Die Erhebung der Daten mit Papier und Stift ist nicht nur kein gut durchdachtes Konzept, sondern auch ein Verstoß gegen bestehende Verordnungen. „Diese Sammlung ohne klares Löschkonzept und geschultes Personal widerspricht der DSGVO komplett“, erzählt der Digitalisierungsexperte. Es sei daher dringend notwendig, die ausgefüllten Listen unter Verschluss zu halten, um so vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Die Informationen sollten außerdem nach vier Wochen gelöscht werden, doch viele Gastronomen hätten noch keinen klaren Prozess. Um Klagen von Gästen zu vermeiden, sollten Gastronomen besser zeitnah nachjustieren, rät Schönfelder, auch wenn die aktuelle Lösung von den einzelnen Bundesländern noch geduldet werde, einfach weil sie kurzfristig umgesetzt werden musste.

OR-Code als digitale Lösung
Felix Schönfelder empfiehlt, die Daten der Gäste digital in Datenbanken zu erfassen. Das Unternehmen Socialwave etwa hat ein System entwickelt, bei dem sich der Gastronom mit seinem Betrieb einmalig auf der Webseite von Socialwave registriert. Er bekommt daraufhin ein Plakat mit einem QR-Code zugeschickt, das er am besten gleich im Eingangsbereich seines Lokals aufhängt. Über den QR-Code kann der Gast direkt mit seinem Smartphone seine Kontaktdaten hinterlassen. Alternativ zum QR-Code ist auf Wunsch auch ein WLAN-Login möglich. Die Daten werden gemäß DSGVO digital registriert und in einer Datenbank sicher gespeichert.

Sollte ein Corona-Fall vorliegen und der Betrieb wird vom Gesundheitsamt aufgefordert, die Kontaktdaten der Gäste weiterzugeben, können die Daten entweder als Excel-Datei exportiert oder per Mail als Export bei Socialwave angefordert werden. Die Löschung der Daten erfolgt nach einem vorab definierten Zeitraum automatisch.

Durch die Einbindung eines kostenlosen Online-Tools können die Gäste ihre Daten auch schon im Vorfeld bei einer Reservierung eintragen. Vorab getätigte Reservierungen beschleunigen und erleichtern den Restaurantbesuch daher, so Schönfelder. Eine digitale Speisekarte beinhaltet das System ebenfalls, sodass die Kunden ihre Auswahl vorab über das Smartphone treffen können.  

 

SOCIALWAVE GMBH


Socialwave mit Sitz in München wurde 2013 gegründet und bietet unter anderem digitale Lösungen für Gastronomen an. Weitere Informationen unter: kontaktregistrierung.social-wave.de