SPD, Grüne und FDP haben ihren Koalitionsvertrag präsentiert. Dieser beinhaltet Punkte zu Tourismuspolitik, Fachkräftesicherung und Bürokratieabbau – die Gastronomie findet keine explizite Erwähnung. Der Dehoga begrüßt die Neuerungen grundsätzlich, dennoch gibt es auch reichlich Kritik.
Der Koalitionsvertrag steht: SPD, Grüne und FDP haben sich am 24. November 2021 geeinigt. „Die formulierten Ziele zur Tourismuspolitik, zur Digitalisierung, zum Bürokratieabbau sowie zur Ausbildung und Fachkräftesicherung sind grundsätzlich zu begrüßen. Am Ende kommt es auf die konkrete Umsetzung an. Erst dann wissen wir, mit welchen Auflagen, Kosten und Konsequenzen die Maßnahmen für unsere Unternehmer verbunden sind“, kommentiert Dehoga Präsident Guido Zöllick die Inhalte des Koalitionsvertrags.
Fachkräftesicherung und Corona-Krisenstab
Positiv hervorzuheben sind laut Dehoga die im Vertrag fixierten geplanten Erleichterungen bei der Gewinnung ausländischer Fachkräfte für die deutsche Tourismusbranche durch den Abbau von Hürden. Dies betrifft insbesondere die verbesserte Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland sowie Verfahrensbeschleunigungen.
Zustimmung gibt es vom Dehoga außerdem für den angekündigten Corona-Krisenstab. „Wir begrüßen ausdrücklich die Einrichtung eines Krisenstabes der Bundesregierung, um eine bessere Koordinierung der Corona-Maßnahmen zu gewährleisten. Für eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung ist dies auch dringend geboten“, sagt Zöllick.
Bundesverband Systemgastronomie enttäuscht
Auch, wenn die Punkte Tourismus und Fachkräfteeinwanderung, Auswirkungen auf die deutsche Gastro-Landschaft nehmen könnten, äußert sich auch Andrea Belegante – Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Systemgastronomie – gegenüber dem Handelsblatt kritisch zum Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP: „Ich bin überrascht und enttäuscht, dass die Gastronomie auf 177 Seiten Koalitionsvertrag nicht ein einziges Mal erwähnt wird.“ Wie Johannes Bühler, Geschäftsführer der Burgerkette „Hans im Glück“, kritisiert Belegante, dass gerade die Branche, die seit über eineinhalb Jahren extrem unter der Pandemie leide und um Existenzen kämpfe, es verdient gehabt hätte, adressiert zu werden.
Kritik am Mindestlohn
Der Dehoga kritisiert vor allem, dass konkrete und verlässliche Vereinbarungen zur Deckelung der Sozialabgaben und beim Thema Steuern im Koalitionsvertrag fehlen. Keine Erwähnung findet das zentrale Branchenanliegen zur Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen unter Einbeziehung der Getränke. Andererseits soll der Mindestlohn auf zwölf Euro die Stunde angehoben werden.
Kritisch sieht das auch Johannes Bühler von „Hans im Glück“. Im Handelsblatt betonte der Unternehmer, er hebe zwar gerne den Mindestlohn der Mitarbeiter an, die Branche könne dies aber nur stemmen, wenn die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf sieben Prozent dauerhaft entfristet werde. Einer Umfrage des Dehoga zufolge bedeute die Heraufsetzung des Mindestlohns für die Mehrzahl der Betriebe eine Personalkostensteigerung von 15 bis 25 Prozent und der Druck auf das ohnehin geschwächte Gastgewerbe werde somit immer größer.
Enttäuschend, aber wenig überraschend sind laut Dehoga Bundesverband ferner die Aussagen zu Minijobs und flexiblen Arbeitszeiten im Koalitionsvertrag. „Aufgrund der bekannten Positionen der Parteien stellen die Beibehaltung der Minijobs und die Heraufsetzung der Verdienstgrenze auf 520 Euro einen Kompromiss dar, der deutlich hinter den Branchenbedürfnissen zurückbleibt.“
Branche darf nicht im Stich gelassen werden
Trotz der grundsätzlichen Befürwortung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Maßnahmen werde deutlich, dass die Branche zu wenig Beachtung bekomme, so der Dehoga weiter. Vor dem Hintergrund der vierten Corona-Welle und damit einhergehenden weiteren Auflagen für die Gastronomie, fordert der Bundesverband, dass die Branche jetzt nicht im Stich gelassen werden dürfe. Konkret: Die Corona-Regeln zur Kurzarbeit müssten bis zum 31. März 2022 fortgesetzt werden.
Den vollständigen Koalitionsvertrag können Sie hier nachlesen.