Kleine Saftkunde: Was ist was?

Saft, Fruchtsaft, Nektar oder Schorle? Foto: Pexels
Redaktion 05.08.2019 MAGAZIN  |  Konzepte

Bei einer gesunden und ausgewogenen Ernährung gehört der Saft dazu. Von Saft bis hin zum Nektar - es gibt es viele Varianten.  Doch worin liegen überhaupt die Unterschiede? 

Saft
Unter Saft oder Fruchtsaft versteht man ein Getränk aus 100 Prozent Frucht. Wasser oder Zucker dürfen nicht hinzugefügt werden. Man unterscheidet jedoch zwischen Direktsaft und Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat. Beim Konzentrat wird aus Kostengründen beim Transport dem Saft das Wasser entzogen und dann später wieder in gleicher Menge zugegeben. Laut Studien hat dies keinen negativen Einfluss auf die Inhaltsstoffe, wie z. B. die Vitamine.

Nektar
Da manche Fruchte als reiner Saft nicht genießbar wären (zu viel Säure oder zu dickflüssig), wie z. B. Johannisbeere, Holunder oder auch die Banane oder der Pfirsich, darf diesen Früchten Wasser zugesetzt werden. Ebenso darf Nektar bis zu 20 Prozent Zucker enthalten.

Fruchtsaftgetränk
Fruchtsaftgetränke enthalten mindestens 6 Prozent Frucht (bei Zitrusfrüchten oder Mischungen) und bis zu 30 Prozent bei Kernobst, Trauben oder Mischungen. Außerdem dürfen Fruchtmark, Wasser, Zucker oder Aromastoffe zugesetzt werden.

Schorle
Fruchtschorlen enthalten zum einen Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark, Fruchtmarkkonzentrat oder Mischungen daraus. Zum anderen Trinkwasser, natürliches Mineralwasser, Quellwasser und/oder Tafelwasser sowie Kohlensäure. Der Fruchtgehalt von Fruchtschorlen entspricht den in der Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup genannten Mindestgehalten. Dies gilt auch für Mischungen. Die Verkehrsbezeichnung einer Fruchtschorle wird durch die geschmackgebenden Früchte bestimmt, z. B. Apfelschorle oder Apfelsaftschorle. Besteht eine Fruchtschorle aus mehreren Fruchtarten, so wird sie auch als Mehrfruchtschorle bezeichnet.

Quelle: Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs für Erfrischungsgetränke /Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz