EuGH entscheidet gegen Bestpreisklauseln von Booking.com

Hotellerie freut sich: EuGH entscheidet gegen Bestpreisklausel von Booking.com – Foto: Zolnierek/iStock/Getty Images
Redaktion 23.09.2024 AKTUELLES  |  News

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Mitte September entschieden, dass die Bestpreisklauseln des Buchungsportals Booking.com nach dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union grundsätzlich nicht als Nebenabreden angesehen werden können.

Im Klartext heißt das: Booking.com darf Hotels nicht mittels Bestpreisklauseln untersagen, niedrigere Preise anzubieten als in dem Buchungsportal. Der Entscheidung des EuGH waren hohe Schadensersatzklagen von 62 deutschen Hotelgesellschaften gegen Booking.com vor dem Bezirksgericht Amsterdam wegen der Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln vorausgegangen. Ein paralleles Verfahren mit weiteren rund 1.700 Hotels ist laut Deutschem Hotelverband (IHA) vor dem Landgericht Berlin anhängig, Der Deutsche Hotelverband erhofft sich von der grundlegenden Entscheidung des EuGH, das diese beiden Verfahren schnell wieder an Fahrt aufnehmen und die Schadensersatzansprüche zeitnah geklärt werden können. 

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