Drei Steuertipps zum Jahreswechsel

Bis Jahresende Steuersparen: Woran Unternehmer:innen jetzt denken sollten. Foto: Pexels
Redaktion 23.11.2022 AKTUELLES  |  News

Abnutzung von Geräten, Fahrzeugen oder Hard- und Software: Der Werteverlust kann über die Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Auch mit Investitionen, die vor Jahresende getätigt werden, kann der Gewinn des Jahres 2022 beeinflusst werden. Weitere Tipps im Überblick.

  1. Fristende für Endabrechnung der Neustarthilfen
    Direktantragstellende Empfänger der Neustarthilfe Plus bzw. der Neustarthilfe 2022 waren nach Ablauf des Förderzeitraums verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen. Wurden die Neustarthilfen von einem prüfenden Dritten beantragt, kann die Endabrechnung noch bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Erst mit dem finalen Bescheid steht fest, ob Neustarthilfe (anteilig) zurückgezahlt werden muss. Wird keine Endabrechnung eingereicht bzw. erst nach dem 31. Dezember 2022, sind die bereits ausgezahlten Soforthilfen komplett zurückzuzahlen. Für die Schlussrechnungen der anderen Coronahilfen (November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfen I bis IV) wurde die Frist auf den 30. Juni 2023 verlängert.
  2. Letzte Schonfrist für nicht aufrüstbare Kassensysteme
    Ende des Jahres müssen die letzten Kassen, die nicht mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachgerüstet werden können, ihren Dienst quittieren. Grundsätzlich besteht die Pflicht für den Anschluss von elektronischen PC- und Registrierkassen an eine TSE schon seit dem 1. Januar 2020. Doch für nicht nachrüstbare Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, galt eine dreijährige Schonfrist bis längstens 31. Dezember 2022. Wer noch eine solche Kasse nutzt, sollte nun schnell handeln, denn mit einer erneuten Fristverlängerung ist nicht zu rechnen.
  3. Umweltbonus noch 2022 sichern
    Elektromobilität wird schon seit Jahren mit einem Umweltbonus gefördert. Diesen soll es zwar für batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge auch 2023 geben. Doch für Plug-in-Hybride läuft die Förderung Ende 2022 aus. Zudem soll der Umweltbonus ab dem 1. September 2023 für Unternehmer total entfallen. Wer die Anschaffung eines Elektroautos für sein Unternehmen plant, sollte daher schnell handeln, denn für die Förderung ist das Datum des Förderantrags maßgeblich. Dieser kann jedoch erst gestellt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
    Tipp: Seit dem 1. Januar 2022 können alle Halter von reinen Elektrofahrzeugen für die eingesparten Emissionen die Treibhausgasminderungs-Prämie (THG-Prämie) beantragen.

www.etl.de