7 Prozent Mehrwertsteuer bis Ende 2022

Mehrwertsteuersenkung für Speisen bis Ende 2022 verlängert. Foto: Fokusiert/iStock/Getty Images
Redaktion 05.02.2021 AKTUELLES  |  News

Die Große Koalition will der besonders hart vom Lockdown getroffenen Gastronomie helfen und stimmt für eine Verlängerung der Mehrwertsteuersatzsenkung für Speisen in Restaurants und Cafés bis Ende 2022.

Der Koalitionsausschuss hatte die Reduzierung der Mehrwertteuer auf Speisen im April des letzten Jahres von 19 auf 7 Prozent bis 30. Juni 2021 beschlossen. Die Spitzen von CDU/CSU und der SPD stimmten am 3. Februar 2021 nun, dass die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung von 7 Prozent bis Ende 2022 verlängert werden soll. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass Unternehmen, die unter Corona-bedingten Verlusten leiden, besser geholfen werden soll. Durch einen erweiterten Verlustrücktrag sollen Einbußen in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnet werden können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag auf maximal zehn Millionen Euro – beziehungsweise 20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung – anzuheben.

Dehoga: Verlängerung schafft Zuversicht
Wie eine Dehoga-Umfrage im Januar ergab, bangen 75 Prozent der gastronomischen Betriebe um ihre Existenz, umso wichtiger sei daher die Entscheidung der Verlängerung zum gegenwärtigen Zeitpunkt und zeige die Lage und Stimmung der Branche, geht es aus einer Pressemitteilung des Dehoga hervor. „Die Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes hilft den Betrieben, wirtschaftlich zu überleben und damit Hunderttausende Arbeitsplätze zu retten“, führt Zöllick aus. Mit der Mehrwertsteuersenkung bekommen die Unternehmer nämlich die Chance, nach der Wiedereröffnung Umsatzverluste durch zu erwartende Abstandsregelungen zu kompensieren sowie Kredite zu tilgen. Die steuerpolitische Maßnahme habe Restaurants, die in den Sommermonaten Umsätze erwirtschaften konnten, bereits enorm geholfen, heißt es weiter.

Mit der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung sei ein „wichtiger Teilerfolg“ erreicht worden, der Verband möchte aber dennoch nicht nachlassen und sich auch für eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung nach 2022 unter Einbeziehung der Getränke einsetzen. Denn besonders Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, können von der Steuerentlastung nicht profitieren – dabei sind gerade sie von der Pandemie besonders stark betroffen.

www.dehoga-bundesverband.de