3 Tipps: Das bringt 2025 steuerlich

3 Steuertipps für 2025 - Foto: ChristianChan/iStock/Getty Images
Redaktion 21.01.2025 AKTUELLES  |  News

Seit dem 1. Januar 2025 gelten für (Klein-)Unternehmer einige steuerliche Neuerungen, wie die E-Rechnungspflicht, die Änderung der Umsatzgrenzen für die Umsatzsteuer und die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme. Das Steuerberatungsunternehmen ETL informiert.

1. Umsatzsteuerpflicht
Die Umsätze von Kleinunternehmern sind steuerfrei. Auch die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer wurden von 22.000 Euro bisher auf 25.000 Euro Vorjahresumsatz angehoben und von bisher 50.000 Euro auf 100.000 
Euro Umsatz des laufenden Jahres. Bei Überschreiten des Umsatzes gilt die 
Umsatzsteuerpflicht auch unterjährig.

2. E-Rechnungspflicht
Alle umsatzsteuerlichen inländischen Unternehmer (außer Kleinunternehmer) 
müssen für ihre Leistungen eine E-Rechnung ausstellen und empfangen können. 
Leistungen gegenüber Nichtunternehmern, steuerfreie Leistungen, die den Vorsteuerabzug ausschließen und Rechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen. Eine Übergangsregelung gilt bis Ende 2027.

3. Mitteilungspflicht 
Elektronische Aufzeichnungssysteme, wie z. B. Kassen, müssen der Finanzverwaltung gemeldet werden; vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte bis zum 
31. Juli 2025, ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte innerhalb eines Monats nach Anschaffung. Dies gilt auch für ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme.

Quelle: ETL