Expertentipp: Sichere Gasgeräte in der Profiküche

Wo Gasgeräte im Einsatz sind, gelten besondere Sicherheitsbestimmungen - Foto: Antinori/UL.
Im Gaslabor von UL prüfen und zertifizieren Experten Gasgeräte den gewerblichen Einsatz - Foto: UL.
Redaktion 20.01.2020 Küchenmanagement

Keine Profiküche ohne Gasherd und kein Gasherd ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen. Bisher konnten sich Einkäufer darauf verlassen, dass alle in Deutschland erhältlichen Geräte den höchsten Sicherheitsstandards genügen und Gasaustritt oder Schlimmerem vorgebeugt wird. Doch seit einiger Zeit gilt die neue EU-Gasgeräteverordnung (GGV), die sich in einigen Details von den bisherigen Standards unterscheidet. Wir haben Franck Grevet von UL, einem der internationalen Marktführer für die Prüfung von Gasgeräten für den gewerblichen Einsatz, zur neuen GGV interviewt.
 

INTERVIEW

KÜCHE: Seit einiger Zeit gilt eine neue Verordnung der EU für Gasgeräte, die auch Gasherde in Profiküchen betrifft. Worum geht es da genau?

FRANCK GREVET: Am 21. April 2018 wurde die Gasgeräterichtlinie (GAD) zurückgezogen und durch die neue Gasgeräteverordnung (GAR) für Geräte, die gasförmige Brennstoffe verbrennen und Armaturen, die in Gasgeräte eingebaut werden sollen, ersetzt. Diese Verordnung ist in allen Ländern der Europäischen Union gleichzeitig in Kraft getreten. Sie gilt für alle Geräte, die gasförmige Brennstoffe als Energiequelle nutzen und die zum Kochen und Heizen, zur Warmwasserbereitung, für Kühlung, Beleuchtung oder das Waschen eingesetzt werden sowie auch für Gebläsebrenner und Heizkörper mit Gebläsebrennern. Darüber hinaus gilt die Verordnung auch für eine Reihe von Ausrüstungen und Komponenten, die in Gasgeräte eingebaut werden, sowie für Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen.

Die neue Gasgeräteverordnung hat also einen großen Anwendungsbereich. Welche Sicherheitsrisiken werden denn in erster Linie abgedeckt?

Die Verordnung gewährleistet die Sicherheit aller Gasgeräte mit Blick auf allgemeine Sicherheitsrisiken, aber auch auf besondere Risiken, die es nur im Umgang mit Gasgeräten gibt. Drei Gefahren sind erwähnenswert: Erstens eine Gasleckage, die zu einem Vergiftungsrisiko führen kann, aber auch eine Brandgefahr bedeutet. Zweitens kann es durch unzureichende Brennvorgänge zu Kohlenmonoxidvergiftungen kommen. Drittens besteht ein Explosionsrisiko durch eine Kombination von Gas und hohen Temperaturen.

Für wen ist die GGV denn besonders relevant?

Zielgruppe für die Richtlinie sind in erster Linie die Hersteller von Gasgeräten. Aber auch Importeure und der Handel müssen sich an der Verordnung orientieren. Eine sehr wichtige Änderung der Gesetzeslage betrifft die Definition eines Herstellers. Bisher verstand der Gesetzgeber unter einem Hersteller nur Unternehmen, die ein Gasgerät tatsächlich produzieren. Doch nach der neuen Definition gehören zu den Herstellern auch Wiederverkäufer, die beispielsweise ein Gerät unter dem eigenen Namen oder Warenzeichen vermarkten. Das hat Folgen für den Handel. Man denke nur an die No-Name-Geräte oder Eigenmarken, die von Handelsketten, Discountern oder im Internet vertrieben werden. In diesem Fall ist also der Händler dafür verantwortlich, dass die Geräte der GGV entsprechen. Er muss dafür sorgen, dass der von ihm mit der Geräteherstellung beauftragte oder im Einkauf berücksichtigte Gerätehersteller alle Vorgaben der GGV erfüllt. Entsprechend trägt er das Haftungsrisiko. 

Wie erkennt ein Einkäufer in einem Gewerbebetrieb, ob ein Gerät der GGV entspricht? Braucht er eine Unbedenklichkeitserklärung der Hersteller?

Nein, alle notwendigen Informationen müssen sich laut der EU-Verordnung auf dem Gerätetypenschild befinden. Zunächst einmal ist das CE-Kennzeichen entscheidend. Es zeigt den Nutzern eine Übereinstimmung mit Normen für elektrische Sicherheit und den grundlegenden Anforderungen der EU-Gasgeräterichtlinie. Zusätzlich finden sich dort Angaben über die Art der Gase, mit denen das Gerät betrieben werden darf, beispielsweise Erdgas oder Flüssiggas. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an weiteren Hinweisen, beispielsweise zur Leistung der Geräte oder bei Bedarf zur Stromversorgung. Ohne dieses Typenschild mit CE-Kennzeichen darf ein Gasgerät in Europa nicht verkauft werden. Für andere Länder gelten andere Anforderungen, so dürfen beispielsweise in den USA nur elektrische Geräte mit einem UL-Prüfzeichen verkauft werden, die europäische Kennzeichnung wird nicht akzeptiert.

Was ist eigentlich mit vorhandenen Herden? Müssen die jetzt entsorgt werden?

Bei Gasherden wird das normalerweise nicht notwendig sein. Die bisherigen Regelungen hatten einen ähnlichen Umfang wie die neue EU-GGV. Wer als Küchenbetreiber auf der sicheren Seite sein will, sollte sich mit den Herstellern seiner Geräte in Verbindung setzen und sich beraten lassen. Bei nur wenigen Herstellern gab es in den letzten Jahren Konstruktionsänderungen, sodass die Risikobeurteilung heute zu ähnlichen Ergebnissen kommen würde. Deshalb müssen gewerblich genutzte Küchen also nur wegen der GGV keine neuen Geräte anschaffen.

Gibt es besondere Regeln für Restaurants und Großküchen? Dort finden sich ja je nach Betriebsgröße mehrere Gasgeräte.

Die bisher bekannten Normen für Sicherheit in gewerblichen Küchen gelten auch weiterhin. So sollten Gasherde, aber auch alle anderen Gasgeräte nur von entsprechend ausgebildeten Handwerksmeistern aufgestellt und angeschlossen werden. Ein Gasaustritt muss auf jeden Fall vermieden werden. Durch die Vielzahl der Geräte in Profiküchen kann sehr schnell eine bedenkliche Konzentration der Gase entstehen – mit der entsprechenden Brand- und Explosionsgefahr. Auch die Entstehung von Kohlenmonoxid durch schlechte Verbrennung kann hier zur Herausforderung werden. Deshalb müssen Küchenplaner besonders auf eine ausreichende Belüftung achten, damit auch im Fall der Fälle kein Risiko für die Beschäftigten entsteht.

In den meisten Fällen müssen Restaurants und Großküchen nichts tun, außer auf das CE-Kennzeichen beim Kauf neuer Geräte und die im Handbuch der Hersteller angegebene Installationsgrenze achten. Der eigentliche Aufwand liegt bei den Herstellern.

Vielen Dank für das Gespräch.

 


FRANK GREVET

Frank Grevet ist Industry Marketing Manager EMEA für Appliances bei UL. Das Unternehmen ist auf die Prüfung und Zertifizierung von Gasgeräten für den gewerblichen Einsatz spezialisiert. Zuvor war Grevet in verschiedenen Produktmanagement- und Produktentwicklungspositionen bei einem namhaften Küchengeräte-Konzern in Frankreich, Dänemark, Italien und Schweden tätig. Dort leitete er unter anderem ein europaweites Team an Ingenieuren und brachte den ersten smarten Kühlschrank auf den Markt.